I. Liefergegenstand
1. Liefergegenstand sind schriftliche Übersetzungen aus und in die englische und deutsche Sprache mit gerichtlicher Beglaubigung. Wir behalten uns vor, hochspezialisierte Texte aus den Fachgebieten Technik, Medizin und Naturwissenschaften abzulehnen.
2. Die Ausführung aller Übersetzungen richtet sich nach den Bestimmungen des Gesetzes über Gerichtsgutachter und -dolmetscher Nr. 37/1967 Slg., in der gültigen Fassung, sowie nach den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches Nr. 165/1998 Slg., in der gültigen Fassung.
II. Lieferbedingungen
1. Die gelieferten Unterlagen müssen in schriftlicher Form vorgelegt werden, wir akzeptieren auch die elektronische Form (d.h. Lieferung auf CD, Diskette oder per E-Mail) in den Formaten Word oder Excel. Unleserliche Handschriften werden nicht angenommen. Bei Unleserlichkeit oder übermäßiger Beschädigung behalten wir uns vor, den betreffenden Teil des Textes nicht zu übersetzen.
2. Bei Übergabe der Unterlagen bitten wir um Ausstellung eines schriftlichen Auftrages, wobei anzugeben ist: a) bei natürlichen Personen der vollständige Name, die Adresse des ständigen Wohnsitzes, die Telefonnummer, b) bei juristischen Personen die Bezeichnung und Adresse, die Ums.-Id.-Nr. oder Id.-Nr., der Name der Kontaktperson und die Telefonnummer .
Das Auftragsformular erhalten Sie in unserem Büro.
Die Dokumente werden von uns angenommen und übergeben montags bis donnerstags von 8.00 bis 17.00 Uhr, freitags bis 15.00 Uhr.
3. Die Lieferfrist wird jeweils nach den Wünschen des Kunden vereinbart, als Expresstermine gelten Lieferungen binnen 24 Stunden ab Übergabe des Originals, an Wochenenden und staatlichen Feiertagen.
4. Der Kunde bestimmt im Auftrag die Art und Weise der Lieferung und Übernahme. Es besteht die Möglichkeit der persönlichen Übergabe währen der Arbeitszeit, der Zustellung per Messenger im Stadtgebiet Prags oder der Zusendung per Einschreibepost auf Rechnung des Kunden.
5. Die Aufbewahrungszeit der fertigen Übersetzung beträgt 30 Tage. Wir behalten uns daraufhin ihre physische Vernichtung ohne Ersatz vor. Die Frist für die Archivierung der Texte in Computerform beträgt 1 Jahr, wobei weitere Ausdrucke nur als Kopien berechnet werden. Nach Ablauf von 1 Jahr wird derselbe Text als neue Übersetzung berechnet.
6. Die Übergabe fertiger Übersetzungen erfolgt in der gesetzlich vorgeschriebenen, schriftlichen Form (d.h. die Übersetzung ist untrennbar mit der Originalurkunde verbunden und mit der Gerichtsdolmetscherklausel mit rundem Amtsstempel versehen).
7. Der Auftragnehmer führt sämtliche Übersetzungen an seinem Betriebsort persönlich aus, und er garantiert, dass die Unterlagen an keinen anderen Ort verbracht werden und dass keine dritten Personen Zugang zu ihnen haben.
8. Bei Überschreitung des zuvor vereinbarten Umfangs des Übersetzungsmaterials um mehr als 30 % garantiert der Auftragnehmer nicht für die Einhaltung der vereinbarten Lieferfrist.
III. Zahlungsbedingungen
1. Die Übersetzungen werden in Normseiten der fertigen Übersetzung nach dem Gesetz über Gerichtsgutachter und -dolmetscher gemäß der für das jeweilige Kalenderjahr gültigen Tarifliste berechnet, mit der Maßgabe, dass 1 Normseite 1800 Zeichen inkl. Leerzeichen, d.h. 30 Zeilen x 60 Anschläge, enthält. Bei der Berechnung einer Normseite wird auf eine Dezimalstelle gerundet. Für nähere Preisinformationen verweisen wir auf die Verordnung Nr. 37/1967 Slg. zum Gesetz über Gerichtsgutachten und -dolmetscher sowie auf die Empfehlung der Kammer für Gerichtsdolmetscher der Tschechischen Republik.
2. Die Zahlungsform ist entweder in bar oder per Rechnung bei Übergabe der fertigen Übersetzung (in Ausnahmefällen per Vorschuss nach Absprache mit dem Kunden) oder bei Stammkunden aufgrund der Ausstellung einer monatlichen Sammelrechnung mit einer Fälligkeitsfrist von 14 Tagen ab Ausstellungsdatum.
3. Bei Nichteinhaltung der auf der Rechnung angeführten Fälligkeitsfrist wird ein Verzugszins in Höhe von 0,5 % p.a. vom fakturierten Betrag für jeden angebrochenen Verzugstag berechnet.
IV. Haftung
1. Der Auftragnehmer garantiert, dass er die in Auftrag gegebene Arbeit persönlich, mit der ordnungsgemäßen Sorgfalt und mit höchster fachlicher Qualifikation ausführt. Der Auftragnehmer garantiert und versichert, dass er Gerichtsübersetzer für die Sprachen Englisch und Deutsch und vom Stadtgericht in Prag ordnungsgemäß anerkannt ist und dass seine Handlungen ohne jedwede zeitliche oder örtliche Einschränkung in der ganzen Welt als öffentliche Urkunden angenommen werden. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Handlung innerhalb der vom Auftraggeber in seinem schriftlichen Auftrag gewünschten Frist auszuführen.
2. Der Auftragnehmer haftet gegenüber dem Auftraggeber für die übergebenen Originaldokumente ab dem Moment ihrer physischen Übernahme oder ab ihrer Zustellung mittels Einschreibesendung bzw. persönlicher Lieferung durch einen offiziellen Kurierdienst ab dem Moment ihrer physischen Übergabe an den Auftraggeber, einen offiziellen Kurierdienst oder an die Post zur Zustellung als Einschreibesendung.
3. Die Reklamationsfrist beträgt 30 Tage; danach kann ein Anspruch nicht mehr anerkannt werden. Der Auftraggeber muss den berechtigten Anspruch persönlich geltend machen, wobei er die ausgeführten Übersetzungen gleichzeitig zur Korrektur vorlegt. Der Auftragnehmer nimmt schnellstens deren unentgeltliche Korrektur vor, doch haftet er nicht für indirekte und Folgeschäden.
4. Der Auftragnehmer haftet nicht für sehr beschädigte bzw. sehr alte Originaldokumente, die bei der Manipulation mit ihnen Schäden erleiden können.
5. Höhere Gewalt. Der Auftragnehmer haftet nicht für die Beschädigung von Dokumenten oder die Nichteinhaltung von Fristen infolge von Ereignissen, die außerhalb seiner Kontrolle liegen (Stromausfall, PC-Versagen, Erkrankung, Unfall, Brand, Wohnungsüberschwemmung, allgemeiner Bedrohungszustand u.ä.); er kann aus diesem Grund keine Preisnachlässe gewähren.
V. Verschwiegenheit
Der Auftragnehmer bewahrt absolutes Stillschweigen über alle Tatsachen, die er bei der Ausführung eines Auftrages erfährt, sowie auch über alle Angaben, die seine Klienten betreffen.
VI. Beilegung von Streitigkeiten
Etwaige Streitigkeiten zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber versuchen die Parteien zunächst durch eine gütliche Einigung beizulegen. Sollte es nicht möglich sein, eine solche Einigung zu erzielen, werden die Streitigkeiten vor einem Gericht der zuständigen Jurisdiktion geregelt werden. Bei Streitigkeiten über die Qualität des ausgeführten Werks sind Fachgutachten zweier weiterer Gerichtsübersetzer aus dem betreffenden Fachgebiet erforderlich.
Prag, Juli 2008